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BBK 4/2003 S. 4283
Personengesellschaft; Bagatellbetrag nach § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG
Der Bagatellbetrag nach § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG ist bei PersGes insgesamt nur einmal und bei den Gesellschaftern entsprechend anteilig zu berücksichtigen (nrkr. , BFH-Az.: VIII R 90/02, EFG 2003 S. 74).