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BBK 4/2003 S. 4283

Begünstigter Veräußerungsgewinn aus der Auflösung eines Versorgungswerks?

Gewinne aus der in zeitlichem Zusammenhang mit einer erfolgten Auflösung eines für Mitarbeiter gebildeten betrieblichen Versorgungswerks gehören nicht zum begünstigten Veräußerungsgewinn (§ 16 Abs. 2 Satz 1 EStG), weil ein solches Versorgungswerk typischerweise die Pensionsansprüche der Mitarbeiter gerade über das Ende des Betriebs hinaus sichern und daher den Betrieb überdauern soll (rkr. , EFG 2003 S. 39).