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Abzugsbeschränkung und Ermittlung der beruflichen Nutzung für häusliches Arbeitszimmer
In einem Urteil und zwei Beschlüssen hat der BFH zur Abzugsbeschränkung sowie zur Ermittlung der beruflichen Nutzung für häusliche Arbeitszimmer wie folgt Stellung bezogen: (1) Wird ein Raum als häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht, der eine funktionale Ausstattung als Büroraum kaum zulässt (hier: 5,5 qm großes Durchgangszimmer mit drei Türen und einem Fenster), ist es für die Annahme einer so gut wie ausschließlich beruflichen Nutzung erforderlich, Feststellungen über die Einrichtung des Raums und die Möglichkeit von Arbeitsabläufen zu treffen (, BFH/NV 2003 S. 150). (2) Das häusliche Arbeitszimmer eines Stpfl. unterliegt auch dann der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG, wenn der von ihm beschäftigte Ehepartner die geschuldete Arbeitsleistung...