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Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie
Der Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT) des IDW hat die IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW RS FAIT 1)„ verabschiedet und in WPg 2002 S. 1157 – 1167 veröffentlicht. Die Verlautbarung konkretisiert die aus den §§ 238, 239 und 257 HGB resultierenden Anforderungen an die Führung der Handelsbücher mittels IT-gestützter Systeme. Sie verdeutlicht damit die beim Einsatz von IT möglichen Risiken für die Einhaltung der GoB. Der Volltext dieser IDW-Stellungnahme soll demnächst in BBK veröffentlicht werden.