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BBK 23/2002 S. 4263
Abzinsung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
Gem. rkr. (EFG 2002 S. 1370) sind Rückstellungen für das Erstattungsrisiko nach § 128 AFG nicht nach § 6a EStG (analog) zu bewerten. Öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten enthielten regelmäßig keinen (verdeckten) Zinsanteil, so dass eine Rückstellung für derartige ungewisse Verbindlichkeiten nicht abzuzinsen sei.