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BBK 22/2002 S. 4257
Investitionszulage für Windkraftanlage und Abwasserreinigungsanlage
Ein Windrad und eine biologische Abwasserreinigungsanlage einer Landfleischerei stellen weder bewegliche Sachen noch Betriebsvorrichtungen dar und sind daher gem. nrkr. (BFH-Az.: III B 82/02, EFG 2002 S. 1250) keine zulagenbegünstigten WG.