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Verbleibensvoraussetzung bei Nutzungsüberlassung im Fördergebiet
Da es zulagenrechtlich zur Erfüllung der Verbleibensvoraussetzung genügt, dass ein WG in einer Betriebsstätte des Fördergebiets verbleibt, ist gem. (BFH/NV 2002 S. 1495) eine auch längerfristige Vermietung oder Verpachtung zulagenunschädlich, solange das WG einer Betriebsstätte eines Dritten im Fördergebiet zuzuordnen ist, der seinerseits die Verbleibensvoraussetzungen erfüllt.