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BBK 20/2002 S. 4252

Kapitalgesellschaft; verlustträchtige Geschäfte als vGA (§ 2 EStG; § 8 Abs. 1 und 3 Satz 2 KStG)

Mit hat der BFH wie folgt entschieden: (a) Tätigt eine KapGes ohne angemessenes Entgelt verlustträchtige Geschäfte, die im privaten Interesse ihrer Gesellschafter liegen, so kann dies zu einer vGA führen. (b) Ob eine KapGes ein Verlustgeschäft im eigenen Gewinninteresse oder im Interesse der Gesellschafter durchgeführt hat, ist nach denjenigen Kriterien zu prüfen, die zur Abgrenzung zwischen Einkunftserzielung und „Liebhaberei„ entwickelt worden sind. (c) Verpflichten sich die Gesellschafter einer KapGes, unentgeltlich oder zu einem unangemessen niedrigen Entgelt für die Gesellschaft tätig zu sein, so dürfen im Rahmen der Totalgewinnprognose für die Tätigkeit der Gesellschafter keine fiktiven Entgelte angesetzt werden.