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BBK 19/2002 S. 4248
KG; Wechsel vom Kommanditisten zum Komplementär
Wandelt ein Kommanditist seine Stellung in diejenige eines Komplementärs um, werden gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 38/02, EFG 2002 S. 1035) aus bisher bloß verrechenbaren Verlusten sofort ausgleichsfähige Verluste.