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Verpachtung von Räumen an ein vom Verpächter beherrschtes Reiseunternehmen
Die Räume eines Reisebüros sind regelmäßig dessen wesentliche Betriebsgrundlage; Einnahmen aus ihrer Überlassung durch den Eigentümer an das von ihm beherrschte Reiseunternehmen gehören deshalb gem. (BFH/NV 2002 S. 1130) regelmäßig zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.