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Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht bei Bildung einer Ansparrücklage
Die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG setzt gem. nrkr. (BFH-Az.: IV B 55/02, EFG 2002 S. 1025) voraus, dass das WG i. S. des § 7g Abs. 1 EStG bereits im Zeitpunkt der Rücklagenbildung seiner Funktion nach konkret bezeichnet und der beabsichtigte Investitionszeitpunkt sowie die Höhe der voraussichtlich anfallenden Anschaffungsbzw. Herstellungskosten dokumentiert werden.