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BBK 17/2002 S. 4237

Senkung der Zinsen für ERP-Förderkredite

Das BMWi hat mit Wirkung vom 12. 8. 2002 die Zinsen für neu zugesagte ERP-Förderkredite um jeweils 0,25 %-Punkte gesenkt. Der ERP-Regelzinssatz beträgt nunmehr in den neuen Ländern und Berlin 4,75 % (vorher 5,00 %), im übrigen Bundesgebiet 5,00 % (vorher 5,25 %), bei 100 %iger Auszahlung. Im ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm beläuft sich der Zinssatz im 1. und 2. Jahr auf 0 %, im 3. Jahr auf 3 %, im 4. Jahr auf 4 % und im 5. Jahr auf 5 %. Er ermäßigt sich ab dem 6. bis einschließlich 10. Jahr ebenfalls um 0,25 %-Punkte und beträgt nunmehr in den neuen Ländern und Berlin 5,75 %, im übrigen Bundesgebiet 6,00 %. Der Zins für die langfristige Finanzierung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie deren Markteinführung beträgt...