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BBK 16/2002 S. 4235

Kapitalgesellschaft; Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen

Gem. (BFH/NV 2002 S. 916) gehören Beteiligungen an einer KapGes zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dem Betrieb unmittelbar dienen. Diese Voraussetzung liege vor, wenn die Beteiligung dazu bestimmt ist, die gewerbliche Betätigung des Stpfl. entscheidend zu fördern, oder wenn sie dazu dienen soll, den Absatz von Produkten des Stpfl. zu gewährleisten.