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Zinssenkungen bei der Mittelstandsfinanzierung
Mit Wirkung v. hat das BMWi die Zinsen im Rahmen der ERP-Förderung, des KfW-Mittelstandsprogramms sowie des Existenzgründungsprogramms der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) gesenkt. Damit wird der allgemeinen Entwicklung am Kapitalmarkt Rechnung getragen. Der ERP-Regelzinssatz beträgt nunmehr in den neuen Ländern und Berlin 5,00 % (vorher 5,25 %), im übrigen Bundesgebiet 5,25 % (vorher 5,50 %), bei 100 %-iger Auszahlung. Im ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm beläuft sich der Zinssatz im 1. und 2. Jahr auf 0 %, im 3. Jahr auf 3 %, im 4. Jahr auf 4 % und im 5. Jahr auf 5 %. Er ermäßigt sich ab dem 6. bis einschließlich 10. Jahr ebenfalls um 0,25 %-Punkte und beträgt nunmehr in den neuen Ländern und Berlin 6,00 %, im übrigen Bundesgebiet 6,25 %. Für das KfW-Mittelstandsprogra...