Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ermittlung der Größenmerkmale für eine Ansparabschreibung
Für die Bildung einer Ansparabschreibung sind gem. nrkr. 2 K (XII) 589/97 (BFH-Az.: X R 6/02, EFG 2002 S. 747) die Größenmerkmale des Betriebs zum Schluss des vorangegangenen Wj eigenständig zu ermitteln. Dem (letzten vorangegangenen) Bescheid über den Einheitswert des Betriebsvermögens komme dabei keine Bindungswirkung zu.