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BBK 14/2002 S. 4226

Ermittlung der Größenmerkmale für eine Ansparabschreibung

Für die Bildung einer Ansparabschreibung sind gem. nrkr. 2 K (XII) 589/97 (BFH-Az.: X R 6/02, EFG 2002 S. 747) die Größenmerkmale des Betriebs zum Schluss des vorangegangenen Wj eigenständig zu ermitteln. Dem (letzten vorangegangenen) Bescheid über den Einheitswert des Betriebsvermögens komme dabei keine Bindungswirkung zu.