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BBK 14/2002 S. 4225

Investitionszulage bei Unterbrechung der Verbleibensfrist

Wird ein Betrieb aus betriebswirtschaftlichen Gründen umgestellt und deshalb die Produktion während der Verbleibensfrist zeitweise unterbrochen, ist die Unterbrechung gem. jedenfalls dann investitionszulagenschädlich, wenn sie länger als zwölf Monate dauert.