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Konzern; befreiender Konzernabschluss nach § 292a HGB (DRS 1a)
Das BMJ hat als Beilage zum BAnz v. den Deutschen Rechnungslegungs Standard Nr. 1a (DRS 1a) zum befreienden Konzernabschluss nach § 292a HGB – Konzernabschluss nach US-GAAP: Goodwill und andere immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens – bekannt gemacht. Der Standard ist ein Nachtrag zu DRS 1 (BBK F. 14 S. 8141).
Hinweis: Der Volltext des DRS 1aist zur Veröffentlichung in BBK vorgesehen. Zur Entstehung von DRS 1asiehe auch den Beitrag von Henselmann in StuB 2002S. 283.