Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Korrespondierende Vorsteuerrückforderung und Umsatzsteuererstattung
Hat der Unternehmer steuerfreie Umsätze als steuerpflichtig behandelt, die damit unmittelbar zusammenhängenden Vorsteuerbeträge geltend gemacht sowie die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer angemeldet und abgeführt, können die Korrektur der zu Unrecht beanspruchten Vorsteuer einerseits und die Berichtigung der zu Unrecht ausgewiesenen Umsatzsteuer andererseits in unterschiedliche Besteuerungszeiträume fallen, weil letztere die Rechnungsberichtigung und ggf. die Rückgängigmachung des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger voraussetzt (, BFH/NV 2002 S. 545).