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Lohnbuchhaltung; Aufwendungen für Betriebsausflug als Arbeitslohn
Betriebsveranstaltungen mit einer Übernachtung sind (noch) nicht üblich; Aufwendungen, die einen bestimmten Höchstbetrag je Arbeitnehmer überschreiten, sind gem. nrkr. Urteil des Münster v. - 2 K 1787/99 L (BFH-Az.: VI R 118/01, EFG 2002 S. 86) in vollem Umfang steuerpflichtiger Arbeitslohn.