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Vorsteuerabzug aus einer Gutschrift
Wird ein Kfz an einen Leasinggeber veräußert, der es an einen Leasingnehmer verleast, steht dem Verkäufer gem. rkr. 101090 K 5 (EFG 2001 S. 1399) der Vorsteuerabzug aus einer von ihm dem Leasingnehmer mit dem Ziel der Anbahnung von Kauf- und Leasingvertrag erteilten Gutschrift über einen Preisnachlass nicht zu.