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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Mit den Voraussetzungen für die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers hat sich die Finanzgerichtsbarkeit in mehreren Entscheidungen wie folgt befasst: (1) Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können gem. nrkr. (BFH-Az.: VI R 102/01, EFG 2001 S. 1270) auch während des Erziehungsurlaubs des Stpfl. – vorweggenommene – Werbungskosten sein. In solchen Fällen sei die Regelung in § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG unter Berücksichtigung der Verhältnisse bei Wiederaufnahme der aktiven Tätigkeit anzu
S.
wenden. (2) Gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 38/01, EFG 2001 S. 1113) sind Räumlichkeiten im eigenen Haus des Stpfl., die zu betrieblichen und/oder beruflichen Zwecken genutzt werden, "häusliche Arbeitszimmer", wenn sie für Tätigkeiten verw...