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BBK 21/2001 S. 4159
Neuregelung des Schuldzinsenabzugs gem. § 4 Abs. 4a EStG
Bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a Satz 4 EStG i. d. F. des StBereinG 1999 sind gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII B 82/01, EFG 2001 S. 1269) auch Unterentnahmen aus Wj, die vor dem Jahr 1999 geendet haben, zu berücksichtigen.