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BBK 19/2001 S. 4152

Personengesellschaft; zeitlicher Anwendungsbereich der Neuregelung des sog. Mantelkaufs

Mit Urteil v. 8. 2. 2001 - 13 K 6016/00 (BFH-Az.: I R 53/01, EFG 2001 S. 991) hat das FG Köln wie folgt entschieden: (a) § 8 Abs. 4 KStG i. d. F. des Gesetzes zur Fortführung der Unternehmenssteuerreform (1997) ist auch in den Fällen erstmals für den Veranlagungszeitraum 1997 anzuwenden, in denen der Verlust der wirtschaftlichen Identität i. S. des § 8 Abs. 4 KStG 1997 schon vor dem 1. 1. 1997 eingetreten ist. Wegen der ab 1997 geltenden „verschärften„ Voraussetzungen für den Verlustabzug besteht keine Bindung an den auf den 31. 12. 1996 gesondert festgestellten vortragsfähigen Verlust. (b) Die Zuführung von neuem Betriebsvermögen kann nur dann der Sanierung i. S. des § 8 Abs. 4 Satz 3 KStG 1997 dienen, wenn das Unternehmen im Zeitpunkt der Zuführung einen erhaltenswerten Faktor des Wirtschaftslebens darstellt. (c) Vom Verlustabzugsverbot sind die Verluste betrof...