Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Eingangsrechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
Die Erlangung der Eingangsrechnung durch den Unternehmer ist materiell-rechtlich Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Die Auslegung des UStG in diesem Sinne verstößt nicht gegen die 6. EG-Richtlinie. Es bleibt offen, ob beim echten Vertrag zugunsten Dritter der Dritte — bei Vorliegen an ihn gerichteter Rechnungen — vorsteuerabzugsberechtigt sein kann (nrkr. , BFH-Az.: V R 59/01, EFG 2001 S. 1082).