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Unzutreffende Annahme einer innergemeinschaftlichen Lieferung
Es ist zwar nicht ausgeschlossen, dass derjenige, der bei einer unzutreffenden Behandlung einer Lieferung als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 6a Abs. 4 Satz 2 UStG als Abnehmer die entgangene Steuer schuldet, die Rechtsfolgen dieser Regelung beseitigen kann, soweit eine Rechnungsberichtigung erfolgt. Allerdings wäre eine solche Berichtigung gem. entsprechend § 17 Abs. 1 Satz 3 UStG erst für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Rechnungsberichtigung erfolgt.