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BBK 16/2001 S. 4140

Kapitalgesellschaft; Behandlung des Mehrvermögens infolge der Aufstockung der Teilwerte

Das FG Düsseldorf hat mit nrkr. Urteil v. - 6 K 332/98 K, F, AO (BFH-Az.: I R 50/01, EFG 2001 S. 919) wie folgt entschieden: Stockt eine KapGes in ihrer Bilanz die Buchwerte bei Eintritt in die Steuerpflicht nach § 13 Abs. 3 KStG auf die Teilwerte auf, so ist das damit verbundene steuerliche Mehrvermögen bei Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals dem Teilbetrag nach § 30 Abs. 2 Nr. 2 KStG (EK 02) zuzuordnen, auch wenn mit Beginn der Steuerpflicht ein Organschaftsverhältnis begründet wird.

[Zi]