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BBK 16/2001 S. 4138

Steuersubjekt bei Leistungen einer sog. Sitzgesellschaft

Mit hat der BFH wie folgt entschieden: (a) Wenn jemand im Namen oder unter dem Namen einer von ihm beherrschten nicht rechtsfähigen Domizilgesellschaft (Sitzgesellschaft) liechtensteinischen Rechts in der Bundesrepublik Lieferungen oder sonstige Leistungen ausführt, sind ihm diese Leistungen umsatzsteuerrechtlich als eigene zuzurechnen. (b) In diesem Fall kann ihm (auch) der Vorsteuerabzug aus den an die Domizilgesellschaft adressierten Rechnungen zustehen.

[HI]