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BBK 16/2001 S. 4138

Vorsteuerabzug bei einer im Ausland ansässigen Domizilgesellschaft?

Die Rechnung einer ausländischen Domizilgesellschaft ermöglicht den Vorsteuerabzug, wenn die Domizilgesellschaft die abgerechneten Leistungen erbracht hat. Dem FA obliegt die Feststellungslast für seine Behauptung, dass die ausländische Domizilgesellschaft die abgerechneten Leistungen nicht erbracht hat. Meldet der inländische Leistungsempfänger die vom ausländischen Rechnungsaussteller ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 51 UStDV an und führt er die Umsatzsteuer ab, steht ihm aus der Rechnung selbst dann der Vorsteuerabzug zu, wenn eine Abdeck- oder Scheinfirma Rechnungsaussteller ist (nrkr. , BFH-Az.: V R 45/01, EFG 2001 S. 937).

[KA]