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Zufluss des geldwerten Vorteils bei Aktienoptionsrechten
Wird einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber oder einem Dritten im Hinblick auf das Dienstverhältnis ein nicht handelbares Aktienoptionsrecht eingeräumt, fließt ein geldwerter Vorteil weder bei der Einräumung noch zum Zeitpunkt der erstmaligen Ausübbarkeit zu, sondern erst bei verbilligtem Aktienbezug nach Optionsausübung (). ?Hinweis: Vgl. dazu auch die und I R 119/98 (StuB 2001 S. 564) sowie den Beitrag von Kessler/Strnad in StuB 2001 S. 652.