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BBK 15/2001 S. 4136

Verbot der planmäßigen Goodwillabschreibung durch das FASB

Das in den USA für Bilanzierungsregeln zuständige Gremium Federal Accounting Standard Board (FASB) hat beschlossen, im Rahmen der Bilanzierung nach US-GAAP planmäßigen Goodwillabschreibungen die Anerkennung zu versagen (vgl. Handelsblatt v. S. 10; FAZ v. S. 16). Zulässig ist demnach lediglich noch die jährliche Überprüfung und ggf. Korrektur über eine Sonderabschreibung.

[Zi]