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BBK 15/2001 S. 4135
Lösegeldzahlungen keine Betriebsausgaben
Zahlt eine KapGes Lösegeld für einen ihrer Gesellschafter oder für eine diesem nahe stehende Person, so führt diese Zahlung gem. nrkr. (BFH-Az.: I B 132/00) zu einer vGA, die dem betreffenden Gesellschafter zuzurechnen ist.