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BBK 13/2001 S. 4127

Schuldzinsenabzug bei sowohl betrieblich als auch privat verwendetem Darlehen

Wird ein Darlehen aufgenommen, das betrieblichen und auch privaten Zwecken dient, und wird der Darlehensbetrag dem betrieblichen Kontokorrentkonto gutgeschrieben, über welches in der Folgezeit sowohl betriebliche als auch private Verbindlichkeiten getilgt werden, sind die als Betriebsausgaben abzugsfähigen Schuldzinsen gem. (n. v.) entsprechend dem Verhältnis der privat und der betrieblich veranlassten Zahlungen zu ermitteln.

[KA]