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BBK 13/2001 S. 4127

Teilwertberichtigung bei Abbruch aller Betriebsgebäude

Wird ein bebautes Grundstück ohne Veräußerungsabsicht erworben, so ist dem Abbruch des Gebäudes gem. rkr. (EFG 2001 S. 281) durch eine Teilwertberichtigung in der Schlussbilanz Rechnung zu tragen. Die nachfolgende Verwertungsabsicht überlagere diesen Vorgang nur in eindeutigen Ausnahmefällen.

[Zi]