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BBK 13/2001 S. 4126

Rückstellungen wegen nicht zurückgegebenen Leerguts im Getränkefachgroßhandel

Zur Frage der Rückstellungsbildung für die Verpflichtung zum Ausgleich wegen nicht zurückgegebenen Leerguts im Getränkefachgroßhandel hat das wie folgt Stellung genommen: Der Getränkefachgroßhändler muss ernsthaft damit rechnen, in Anspruch genommen zu werden. Im Regelfall sehen die allgemeinen Lieferbedingungen vor, dass während der laufenden Geschäftsbeziehungen eine Rückgabepflicht besteht, die sich nur bei Leistungsstörungen in einen Schadenersatzanspruch umwandeln kann. Voraussetzung ist, dass ein Schadenersatzverlangen nach Fristsetzung auch tatsächlich geltend gemacht wird. Erst bei Ende der Geschäftsbeziehung ist das gesamte Leergut sofort zurückzuliefern. Die Mehrzahl der allgemeinen Lieferbedingungen sieht vor...