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Sachliche und räumliche Bindung von Wirtschaftsgütern bei Überlassungen an Dritte
Mit hat der BFH wie folgt entschieden: (a) Die räumliche Bindung eines begünstigten WG an einen Betrieb (eine Betriebsstätte) im Fördergebiet ist auch bei einer längerfristigen Überlassung an einen Betrieb eines Dritten im Fördergebiet gegeben, sofern dieser ebenfalls die Verbleibensvoraussetzungen erfüllt. Daran fehlt es, wenn der Dritte als steuerbefreite Körperschaft nicht anspruchsberechtigt ist. (b) Der sachlichen Bindung an einen Betrieb (eine Betriebsstätte) im Fördergebiet steht eine nur kurzfristige Überlassung an einen nicht Anspruchsberechtigten nicht entgegen. Kurzfristig in diesem Sinne ist eine Überlassung von bis zu drei Monaten, beginnend mit der tatsächlichen Gebrauchsüberlassung. (c) Werden begünstigte WG wiederholt nur formal nicht läng...