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Darlehensverzicht des Alleingesellschafters als Einlage
Verzichtet der Alleingesellschafter auf ein Darlehen, das er der bereits überschuldeten KapGes gewährt hat, so tritt gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 30/01, EFG 2001 S. 588) bei dieser ein außerordentlicher Ertrag in Höhe des Nennwerts ein, während die durch den Darlehensverzicht bewirkte Einlage mit dem niedrigeren Teilwert zu bewerten ist.