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Waldgrundstück als forstwirtschaftliches Vermögen
Das FG Baden-Württemberg hat mit nrkr. Urteil v. - 4 K 377/99 (BFH-Az.: IV R 50/00, EFG 2001 S. 434) wie folgt entschieden: (a) Ein forstwirtschaftlicher Betrieb setzt nicht voraus, dass laufende Nutzungen durch Holzschlag wie bei einem sog. Nachhaltsbetrieb gezogen werden. Allein das Vorhandensein eines heranwachsenden Baumbestands in einem sog. aussetzenden Betrieb kann bereits ausreichen. (b) Wichtiges Indiz für einen forstwirtschaftlichen Betrieb ist die planmäßige Aufforstung eines nicht unbedeutenden Areals. Dessen Eigentümer muss keinen Beruf haben, der eine gewisse Nähe zur Forstwirtschaft aufweist. (c) Die einmal begründete Zuordnung eines Grundstücks zu einem forstwirtschaftlichen Betrieb kann nur durch eine eindeutige Entnahmehandlung oder einen entsprechenden Rechtsakt wieder gelö...