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Aufwendungen für Studienreisen und Fachtagungen
Aufwendungen für Studienreisen und Fachtagungen sind vom Grundsatz her nur dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die Teilnahme ausschließlich oder überwiegend beruflich oder betrieblich veranlasst und die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen ist. Insbesondere bei Auslandsgruppenreisen und Auslandsfachtagungen treten meist Schwierigkeiten auf, ein — für die sachgerechte Beurteilung erforderliches — eindeutiges Bild über deren Veranlassung zu erhalten. Mit Vfg. v. - S 2227 A - 3 - St II 34 hat die OFD Frankfurt/M. die wichtigsten Kriterien zur steuerlichen Behandlung derartiger Aufwendungen sowie die entsprechende BFH-Rechtsprechung zusammenfassend dargestellt. ?Hinweis: Der Volltext der Vfg. wird in einer der nächsten BBK-Ausgaben abgedruckt bzw. k...