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GmbH; Gestaltungsmissbrauch bei gleichzeitigem Erwerb eines Verlustmantels und einer Forderung
Wurde vor Inkrafttreten des § 8 Abs. 4 KStG zugleich mit dem Verlustmantel einer GmbH eine gegen diese gerichtete nicht mehr werthaltige Forderung erworben, kann dieser Vorgang nach § 42 AO 1977 wie der Erwerb von GmbH-Anteilen nach vorherigem Forderungsverzicht des Gläubigers der GmbH zu behandeln sein ().