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Kapitalgesellschaft; Voraussetzungen für die Erteilung einer Pensionszusage
Die einem Ges.-Gf. erteilte Pensionszusage ist gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 18/01, EFG 2001 S. 460) erst dann als betrieblich und nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst anzusehen, wenn sich bei einer neu errichteten KapGes die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als nachhaltig herausgestellt hat. Dies könne nach einem Jahr noch nicht verlässlich überprüft werden, auch wenn der Betrieb durch vorliegende Aufträge bereits für zwei bis drei Jahre ausgelastet sei (Anschluss an , BBK F. 17 S. 3057).