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Schuldzinsen aus Investitionsdarlehen (§ 4 Abs. 4a EStG)
Gem. wird Tz. 29 des (BBK F. 13 S. 4321) zur Neuregelung des Schuldzinsenabzugs gem. § 4 Abs. 4a EStG gestrichen und Tz. 27 wie folgt neu gefasst: „Hierzu ist es grundsätzlich erforderlich, dass zur Finanzierung von Anlagevermögen ein gesondertes Darlehen aufgenommen wird. Die Finanzierung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens durch Belastung des Kontokorrentkontos reicht nicht aus, um die Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen von der Überentnahmeregelung auszunehmen. Werden Darlehensmittel zunächst auf ein betriebliches Kontokorrentkonto überwiesen, von dem sodann die Anlagegüter bezahlt werden, oder wird zunächst das Kontokorrentkonto belastet und anschließend eine Umschuldung in ei...