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Anwendung der Null-Regelung bei Briefkastenfirma
Die sog. Null-Regelung gem. § 52 Abs. 2 UStDV setzt nicht voraus, dass sämtliche Voraussetzungen des Vorsteuerabzugsrechts gem. § 15 Abs. 1 UStG vorliegen. Bei der Null-Regelung kann darauf verzichtet werden, dass Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer eindeutig und leicht nachprüfbar bestimmbar sind. Für den Ausschluss der Null-Regelung trägt das FA die Feststellungslast für die Behauptung, der Rechnungsaussteller habe die abgerechnete Leistung nicht erbracht (nrkr. , BFH-Az.: V R 61/00, EFG 2001 S. 466).