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Organschaft; Überprüfbarkeit der Gewinnermittlung
Innerhalb der gewerbesteuerlichen Organschaft kann bei der Berechnung des Gewerbeertrags des Organträgers die Gewinnermittlung der Organgesellschaft gem. nrkr. (BFH-Az.: XI R 15/00, EFG 2001 S. 337) nicht mehr infrage gestellt werden, wenn diese bei der Organgesellschaft einem KSt-Bescheid zugrunde gelegen hat, der bestandskräftig geworden ist.