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KG; Anteil des Kommanditisten an der Kommanditisten-GmbH als Sonderbetriebsvermögen II
Der Geschäftsanteil eines Kommanditisten an der Kommanditisten-GmbH derselben KG gehört gem. dann zu seinem Sonderbetriebsvermögen II bei der KG, wenn die Kommanditisten-GmbH keiner eigenen Geschäftstätigkeit nachgeht und ihr alleiniger Zweck die Beteiligung an der KG in einem erheblichen Umfang (hier: 50 v. H. des Festkapitals der KG) ist.