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Zulagenberechtigung für Sonderbetriebsvermögen bei einer Betriebsaufspaltung
Mit hat der BFH wie folgt entschieden: (a) Verpachtet die unmittelbar an der Betriebs-PersGes (Untergesellschaft) beteiligte Besitz-PersGes (Obergesellschaft) dieser eine Hotelanlage, so ist ausschließlich die Betriebs-PersGes für die bei ihr als Sonderbetriebsvermögen I zu aktivierenden WG nach dem InvZulG anspruchs- und antragsberechtigt (Anschluss an , BStBl 2000 II S. 399, BBK F. 17 S. 3156, zur ertragsteuerlichen Behandlung). (b) Das Sonderbetriebsvermögen I umfasst nicht nur die der Beteiligungsgesellschaft bereits tatsächlich zur Nutzung überlassenen, sondern auch die bereits zuvor angeschafften, aber für eine spätere Nutzungsüberlassung endgültig bestimmten WG.