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Keine phasengleiche Aktivierung von Gewinnansprüchen (§§ 4, 5, 15 EStG)
Die vom Großen Senat des (BStBl II S. 632) für die phasengleiche Bilanzierung von Gewinnansprüchen bei mehrheitlich an einer
S. 268
KapGes beteiligten KapGes entwickelten Rechtsgrundsätze gelten auch, wenn Gesellschafter der KapGes bilanzierende Einzelunternehmer oder PersGes sind. Sie gelten auch für den Fall, dass sich die Beteiligung an einer KapGes infolge einer Betriebsaufspaltung im Sonderbetriebsvermögen II des Gesellschafters einer PersGes befindet. Die Rechtsgrundsätze sind auch für Bilanzstichtage nach Inkrafttreten des BiRiLiG anzuwenden (). ?Hinweis: Der dem Urteil zugrunde liegende ist ausführlich in BBK F. 17 S. 3185 und StuB 2000 S. 1233 besprochen worden.