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Umstellung des Rechnungswesens auf den Euro
Nach Tz. 2.3.1 des (BBK F. 2 S. 1151) ist ein Wechsel der Währungseinheit während eines Wj (unterjährige Umstellung) nicht zulässig. Als Ausnahme wurde nur der Wechsel auf den Euro zum oder zum bei abweichendem Wj zugelassen. Erläuternd dazu sagt das (BStBl I S. 437) aus, dass das grundsätzliche Verbot einer Umstellung des Rechnungswesens auf den Euro innerhalb eines Wj nicht auf das tatsächliche Buchungsgesche-
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hen, sondern auf den Buchungszeitraum abstellt. Die zunächst noch in DM vorgenommenen Buchungen müssen hierfür auf den Beginn des betreffenden Wj in Euro rückkonvertiert werden. Die für abweichende Wj genannten Ausnahmen zum und zum bleiben davon unberührt. In diesen Fällen ist eine Rückkonvertierung entbehrlich (