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AfA auf Wohnwagen eines Schaustellers
Zur Frage der ertragsteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für einen Schausteller-Wohnwagen hat die II 20 wie folgt Stellung genommen: Steht dem Schausteller — abgesehen von seinem Schausteller-Wohnwagen — eine separate Wohnung als Lebensmittelpunkt zur Verfügung, kann ein Schausteller-Wohnwagen in Anlehnung an das , G (EFG 2000 S. 987 = BBK KN-Nr. 316/2000) unter folgenden Voraussetzungen zum Betriebsvermögen gehören, mit der Folge, dass die Aufwendungen nach den allgemeinen steuerlichen Grundsätzen als Betriebsausgaben abgezogen werden können: Der Schausteller-Wohnwagen ist für die Ausübung des Schaustellergewerbes erforderlich, wenn er — neben den üblichen betrieblichen Erfordernissen wie...