Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schuldzinsenabzug bei Vermeidbarkeit der Fremdfinanzierung
Der (BFH/NV 2001 S. 28) wie folgt entschieden: (a) Das steuerrechtliche Schicksal von Schuldzinsen hängt ohne jede weitere wertende Betrachtung von der tatsächlichen Verwendung des Darlehensbetrags ab. Für das Vorliegen eines einkommensteuerlich relevanten Veranlassungszusammenhangs ist unerheblich, ob der Stpfl. die mit Darlehen finanzierten Aufwen-
S. 108
dungen auch durch eigene Mittel hätte bestreiten können. Unerheblich ist auch, ob der Stpfl. mit dem Erwerb des fremdfinanzierten und tatsächlich ausschließlich für betriebliche Zwecke verwendeten WG außerdem weitere Ziele verfolgt hat. (b) Die Entscheidung zugunsten der Fremdfinanzierung des Erwerbs eines WG und damit die Herbeiführung des Veranlassungszusammenhangs zwischen Schuldzinsen und Einnahmen ist auch dan...