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Promotion als praktische Tätigkeit für die Steuerberaterprüfung?
Eine nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 StBerG für die Zulassung zur StB-Prüfung erforderliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens übt gem. nrkr. (BFH-Az.: VII R 42/00, EFG 2000 S. 1414) nicht aus, wer eine wirtschaftswissenschaftliche Dissertation mit steuerlichem Thema an-
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fertigt. Es verstoße auch nicht gegen die Verfassung, dass die vorbezeichnete praktische Tätigkeit von drei Jahren auch von RÄ gefordert werde, obwohl diese — vom ersten Tag ihrer Zulassung an — bereits nach § 3 Nr. 2 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt seien.